Zentrum Bayern Familie und Soziales

Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Jugendhilfeplanung als Elternzeitvertretung

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist eine zentrale Landesbehörde mit rund 1.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auf verschiedenen Feldern des Sozialrechts tätig ist.

Im ZBFS nimmt das Bayerische Landesjugendamt die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe in Bayern gemäß Art. 24 AGSG wahr.

Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags nach § 85 Abs. 2 SGB VIII unterstützt das Bayerische Landesjugendamt als überörtlicher Träger die Jugendhilfe in Bayern. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung von spezialisiertem Fachwissen, zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe und zur Vereinheitlichung von Leistungsstandards im Bereich des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Weitere Informationen unter: https://www.koki.bayern.de/

 

Aufgabenschwerpunkte

 

Ihr fachliches Profil

Formale Qualifikation

 

Fachwissen und Erfahrungen

 

Ihr persönliches Profil

 

Wir bieten

 

Ansprechpartner

Für fachliche Fragen: Tel. 089/124793-2269
Für personalrechtliche Fragen: Tel. 0921/605-3047 oder Mail an personal@zbfs.bayern.de

 

Ergänzende Angaben

Menschen mit Behinderung werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Chancengleichheit ist die Grundlage unserer Personalarbeit. Daher begrüßen wir Bewerbungen von allen
Interessierten, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Auf die Möglichkeit der Beteiligung der/des jeweiligen Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen.

Alternativ zum Dienstort München ist auch eine Beschäftigung am Dienstort Schwandorf, Fronberger
Straße 4, 92421 Schwandorf möglich.

 

Die Stelle ist im Rahmen einer Elternzeitvertretung bis längstens 31.03.2026 befristet.

 

Erbetene Bewerbungsunterlagen

Bitte bewerben Sie sich über unser Online-Portal. Bei Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes (TV-L oder vergleichbarer Tarifvertrag) bitten wir, einen geeigneten Nachweis über die Eingruppierung im letzten Beschäftigungsverhältnis beizufügen.