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Gehalt

Reden wir über Geld und den Lohn für eine erbrachte Arbeit. Ein Job kann einem Spaß machen, einen herausfordern und einen erfüllen aber irgendwann kommt der Punkt, an dem das Gehalt eine doch nicht unerhebliche Rolle spielt. Es geht dabei nicht um die große Karriere, sondern nur um die Frage nach gerechten Löhnen. Leider nennen Unternehmen in ihren Stellenangeboten nie die Summe, die Sie bereits sind, für die entsprechende Position zu bezahlen. Wer beispielsweise im öffentlichen Dienst angestellt ist, der hat es leichter, denn Tarifverträge regeln je nach Qualifikation und zeitlichem Rahmen die Einstufung des Gehalts. Wer nicht in einem Unternehmen tätig ist, das den Richtlinien der Tarifverträge unterliegt, der stellt sich bei einer beruflichen Veränderung oder einem Einstieg in die Berufswelt die Frage: Welches Gehalt ist angemessen beziehungsweise welches Gehalt darf man für diese Position verlangen? Branchenspezifische und regionale Unterschiede erschweren die Transparenz in der Gehaltsfindung. Aber am Ende eines Bewerbungsgesprächs oder auch nach einer gewissen Firmenzugehörigkeit steht die Frage im Raum: Was bin ich wert? Welches Gehalt ist für meine Tätigkeit angemessen? Auf www.gehaltsvergleich.com kann man den persönlichen Wert am Arbeitsmarkt mit wenigen Angaben ermitteln. Einen kostenlosen Lohn- und Gehaltscheck findet man auf www.lohnspiegel.de. Der Lohnspiegel bietet Ihnen Informationen zu 280 Berufen. 

Lohnrechner schützen vor bösen Überraschungen bei der Abrechnung

Brutto sieht das Gehalt ganz in Ordnung aus, doch was bleibt am Ende übrig? Brutto-Netto-Rechner, die im Internet kostenlos abgerufen werden können, sind eine nützliche Hilfe, damit man bereits von Anfang an weiß, was bei der Lohnabrechnung netto heraus kommt. Wenige Angaben reichen aus, damit das System einem die Summe des Nettogehalts errechnen kann. Vor allem Paare, die heiraten möchten, sollten die verschiedenen Steuerklassenmöglichkeiten vorab durchspielen. Wenn Kinder vorhanden sind, kommt ab einer bestimmten Höhe auch der Kinderfreibetrag in Frage. Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung, ob die Berücksichtigung des Kindesgeldes oder des Kinderfreibetrags für den Steuerzahler günstiger kommt.

Bei Nebenjobs und Werkstudententätigkeiten entscheidet die Einkommenshöhe, ob Steuern abgeführt werden müssen oder nicht. Wer mit seinem Arbeitgeber bei der Gehaltsfrage nicht auf einen Nenner kommt, der sollte sich erkundigen, ob die eigenen Gehaltsvorstellungen überzogen sind oder ob es interessante Unternehmen gibt, die höhere Löhne zahlen. Doch Vorsicht: Eine Kündigung sollte erst ausgesprochen werden, wenn die berufliche Zukunft in einem anderen Unternehmen in trockenen Tüchern und die Gehaltsverhandlungen mit dem neuen Arbeitgeber abgeschlossen sind.